Kennzeichnung nach den Health-Claims

Kennzeichnung nach den health-Claims

Kennzeichnung nach den health-Claims

Sicherheit für unsere Kunden

Um unseren proXimmun-Kunden die größtmögliche Sicherheit im Umgang zu bieten, basieren unere gesundheitsbezogenen Aussagen auf der “Health-Claims-Verordnung”.

Kennzeichnung nach VO (EG) Nr. 1924/2006 und VO (EG) Nr. 432/2012 (“Health-Claims-Verordnung”)

Selen, Zink, Vitamin B6 und B12 sowie Folat (Folsäure) tragen zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.

Biotin, Niacin, Riboflavin (Vitamin B2) und Zink tragen zur Erhaltung normaler Haut bei.

Riboflavin (Vitamin B2) trägt zur Erhaltung normaler Schleimhäute bei.

Riboflavin (Vitamin B2), Selen und Zink tragen dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen.

Vitamin B6 trägt zur Regulierung der Hormontätigkeit bei.

Biotin, Niacin, Riboflavin (Vitamin B2), Thiamin (Vitamin B1), Vitamin B6 und Vitamin B12 tragen zu einer normalen Funktion des Nervensystems bei.

Die sogenannte Health-Claims-Verordnung wurde in allen EU-Mitgliedsstaaten eingeführt und bestimmt u.a. über die die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln in Bezug auf nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben. Laut dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit trägt sie “in hohem Maße zum Verbraucherschutz bei und sorgt dafür, dass jede freiwillige Angabe auf einem Lebensmittel innerhalb der Länder der EU eindeutig, präzise und begründet ist, um dem Verbraucher zu ermöglichen, fundierte und sinnvolle Entscheidungen zu treffen.” (→ Bundesamt fur Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)